Anmeldung

Anmelden kann man sich entweder online Musikschulanmeldung

oder persönlich im Sekretariat der Musikschule

Das Schulgeld beträgt monatlich: Schulgeld

Anmeldungen werden von Frau Ipek Deniz im Bürgerservice der Stadtgemeinde aufgenommen: Ipek Deniz, Essen auf Rädern

Die Kosten betragen für Mindestrentner und Ausgleichszulagenempfänger (ohne Pflegegeld) EUR 3,70; für alle anderen EUR 4,70 pro Mahlzeit.

 

Alle Pflichtschülerinnen und Pflichtschüler, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Wieselburg haben oder die Volksschule bzw. Mittelschule in Wieselburg besuchen. Anmeldungen bitte per Mail direkt an das Lernservice

Jugendliche ab 12 und Erwachsene können sich über das Bürgerservice per Mail office@wieselburg.at oder telefonisch 07416/ 523 19 zu freien Terminen anmelden. 

Behördengänge

Antragsformular (ausgefüllter Meldezettel, vom Unterkunftgeber unterschrieben)
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde
Etwaige Nachweise über akademische Grade
Reisepass bei ausländischen Staatsbürgern 

Meldungen können hier elektronisch vorgenommen werden. 

Erforderliche Unterlagen für eine Eheschließung:

  • Geburtsurkunde der Verlobten
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Verlobten
  • Name und Geburtsdaten der beiden Eltern
  • Ev. Geburtsurkunde von gemeinsamen Kindern
     
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen ist zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis bzw. eine Ledigkeitsbescheinigung sowie ein Reisepass vorzulegen
  • Dokumente beglaubigt – je nach Staat

Für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises:

Gibt es bereits einen Reisepass:

  • alter Reisepass
  • 1 neues reisepassgerechtes Foto

Gibt es keinen bestehenden Reisepass

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 neues reisepassgerechtes Foto

Reisepass für Kinder:

  • Ausweis eines Erziehungsberechtigten
  • Zusätzlich die Obsorgeerklärung der Eltern, wenn sie geschieden sind oder bei ledigen Kindern

Beteiligung

Wenn Sie bei der Aktion Verwenden statt Verschwenden mithelfen möchten, melden Sie sich bitte bei der Organisatorin, Stadträtin Sabine Rottenschlager (0699/108 473 53).

Wenn Sie gerne gelegentlich im Tagesbetreuungszentrum mit den Seniorinnen und Senioren plaudern, musizieren, basteln, etc. möchten, dann freut sich Frau Ingrid Handl über Ihre Kontaktaufnahme per Mail oder telefonisch (0 660)155 5178).

Auch für den Pedibus (den Schulbus zu Fuß) sind immer Begleitpersonen gesucht. Informationen dazu gibt es im Sekretariat der Volksschule bei Frau Sabine Hochebner via E-Mail  oder telefonisch (07416) 523 11-93).

 

Wenn Sie sich an Projekten beteiligen, ehrenamtlich engagieren möchten oder Anregungen haben, schicken Sie bitte eine Nachricht an das Bürgerservice der Stadtgemeinde und informieren Sie sich über laufende Projekte auf der Website

Die Stadtgespräche finden alljährlich im Spätsommer statt. Die aktuellen Termine finden Sie zeitgerecht hier

Wenn Sie gerne beim Ostermarkt oder Adventmarkt Ihre Produkte ausstellen und verkaufen möchten, wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice

Inserate und Anzeigen

Jobinserate können auf der Homepage oder im Magazin Mehr vom Leben veröffentlicht werden. Ansprechpartner ist Herr Dieter Gröbner

Immobilien können über die Website der Stadtgemeinde oder das Magazin Mehr vom Leben inseriert werden. Kontaktperson:  Herr Dieter Gröbner

Neu eröffnete Unternehmen werden gerne in der Stadtzeitung präsentiert, ebenso finden Neuigkeiten von Wieselburger Unternehmen Platz in der Stadtzeitung. 

Gewerbeanzeigen können im Magazin Mehr vom Leben veröffentlicht werden. 

Im Veranstaltungskalender der Stadtzeitung werden gerne Veranstaltungen, die in Wieselburg stattfinden, oder von Wieselburger Vereinen/Organisationen/Unternehmen ausgehen, veröffentlicht. Ein redaktioneller Beitrag bzw. die Schaltung einer fertigen Vorlage ist ggf. ebenfalls möglich. Kontakt: Herr Dieter Gröbner

Im online Veranstaltungskalender werden gerne Veranstaltungen, die in Wieselburg stattfinden, oder von Wieselburger Vereinen/Organisationen/Unternehmen ausgehen, veröffentlicht. Ein redaktioneller Beitrag bzw. die Schaltung einer fertigen Vorlage ist ggf. ebenfalls möglich. Kontakt: Herr Dieter Gröbner

Anfragen zur Homepage der Stadtgemeinde richten Sie bitte an Herrn Dieter Gröbner

Für Anfragen zur WebApp mein.wieselburg.at kontaktieren Sie Frau Gabriela Dorn-Scheruga

Kinder und Jugendliche

Kinder im Alter zwischen einem und zweieinhalb Jahren können von Montag bis Freitag im Kinderhaus in der Getreidestraße 6 betreut werden. Ansprechpartnerin ist die Leiterin der Kleinkindbetreuung Frau Ute Bayer, Telefon: 0 676 / 870 027 206

Je nach Wohnadresse stehen drei Kindergärten für die Betreuung von Kindern ab zweieinhalb Jahren zur Verfügung. 

Mitzubringen zur Einschreibung ist die Geburtsurkunde des Kindes und das ausgefüllte Datenblatt. Nähere Infos zu den Kindergärten, Kindergartenbeiträgen und zur Einschreibung: Frau Renate Laube

Infos zur Kindergarteneinschreibung erhalten Sie bei Frau Renate Laube

Ab 13.00 Uhr gibt es in den Kindergärten je nach Bedarf eine Nachmittagsbetreuung. Die Anmeldung dafür erfolgt in den Kindergärten. Die Kosten für die Nachmittagsbetreuung betragen zwischen 10 und 80 EUR pro Monat (je nach angemeldetem Bedarf). Hinzu kommen die Kosten für das Mittagessen.  

In den Wieselburger Pflichtschulen wird folgende Nachmittagsbetreuung angeboten:
Volksschule: Montag - Freitag bis 16.00 Uhr
Mittelschule: Montag - Donnerstag bis 15.40 Uhr 

Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 17.00 Uhr

Täglich 9.30 - 20.00 Uhr

​​Die Wieselburger Wohlfühlsauna ist zu folgenden Zeiten geöffnet: 

  • Mittwoch: 13.30 bis 21.00 Uhr (gemischte Sauna) 
  • Donnerstag: 13.30 bis 21.00 Uhr (Damensauna) 
  • Freitag und Samstag: 13.30 bis 22.00 Uhr (gemischte Sauna) 
  • Sonntag: 13.30 bis 20.30 Uhr (gemischte Sauna) 

Die Wohlfühlsauna ist grundsätzlich an folgenden Tagen geschlossen: 

1. Jänner, Ostersonntag, Ostermontag, 24. und 25. Dezember, 31. Dezember

 

Wohnen und Bauen

Der Unternehmer hat nach Ablauf des Kalenderjahres bis spätestens 31. März des Folgejahres eine Jahressteuererklärung abzugeben. Auch wenn der Unternehmer keine Dienstnehmer beschäftigt, ist er verpflichtet, eine (Null-)erklärung einzureichen. Im Falle der Schließung der einzigen Betriebsstätte in der Gemeinde ist zusätzlich eine Steuererklärung binnen einem Monat ab Schließung dieser Betriebsstätte abzugeben.

Bei Fragen zu Grundstücken und Bauflächen wenden Sie sich bitte an das Bauamt

Frei Miet- und Eigentumswohnungen finden Sie auf mein.wieselburg.at im Wohnungsmarkt und auf der Homepage der Stadtgemeinde.

In der Förderdatenbank der Stadtgemeinde finden Sie alle Informationen und Unterlagen zu Förderungen, wie beispielsweise Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung, Hochwasserschutzförderung, Ökoenergieförderung oder Wohnbauförderung

Nachstehende Vorhaben bedürfen einer Baubewilligung § 14 NÖBO 2014

1. Neu- und Zubauten von Gebäuden;

2. die Errichtung von baulichen Anlagen;

3. die Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz, die Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen, die Trinkwasserversorgung oder Abwasserbeseitigung beeinträchtigt oder Rechte nach § 6 verletzt werden könnten oder ein Widerspruch zum Ortsbild (§ 56) entstehen könnte;

4. die Aufstellung und der Austausch – ausgenommen jener, die nach § 16 Abs. 1 Z 3a meldepflichtig sind – von:

a) Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW,

b) Heizkesseln, die nicht an eine über Dach geführte Abgasanlage angeschlossen sind,

c) Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 400 kW,

d) Blockheizkraftwerken, die keiner elektrizitäts- oder gewerberechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, sofern sie der Raumheizung von Gebäuden, die nicht gewerbliche Betriebsanlagen sind, dienen,

sowie die Abänderung von:

e) Feuerungsanlagen nach lit. c, wenn dadurch die Sicherheit von Personen und Sachen beeinträchtigt oder der Brandschutz verletzt werden könnten,

f) mittelgroßen Feuerungsanlagen, sofern sie sich auf die anzuwendenden Emissionsgrenzwerte auswirken könnte;

5. die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten ab einem Ausmaß von insgesamt 1000 Liter außerhalb gewerblicher Betriebsanlagen;

6. die Veränderung der Höhenlage des Geländes und die Herstellung des verordneten Bezugsniveaus ausgenommen im Fall des § 12a Abs. 1 jeweils auf einem Grundstück im Bauland und im Grünland-Kleingarten sowie die Erhöhung und Abänderung des Bezugsniveaus gemäß § 67 Abs. 3 und 3a auf einem Grundstück im Bauland;

7. die Aufstellung von Windkraftanlagen, die keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, oder deren Anbringung an Bauwerken;

8. der Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind, wenn Rechte nach § 6 verletzt werden könnten;

9. die Aufstellung von Maschinen oder Geräten in baulicher Verbindung mit Bauwerken, die nicht gewerbliche Betriebsanlagen sind, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz oder Rechte nach § 6 verletzt werden könnten.

Im Vorjahr wurde ein höherer Wasserverbrauch abgerechnet. Dadurch ergibt sich auch ein neues höheres Akonto.

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